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   FG Brandenburg, 12.10.1999 - 3 K 1125/98 I   

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https://dejure.org/1999,13167
FG Brandenburg, 12.10.1999 - 3 K 1125/98 I (https://dejure.org/1999,13167)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12.10.1999 - 3 K 1125/98 I (https://dejure.org/1999,13167)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 3 K 1125/98 I (https://dejure.org/1999,13167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nur zum Absatz eingesetzte Organgesellschaft eines Bäckereiunternehmens als nicht investitionszulagenbegünstige "Betriebsstätte des Handels"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nur zum Absatz eingesetzte Organgesellschaft eines Bäckereiunternehmens als nicht investitionszulagenbegünstige "Betriebsstätte des Handels"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nur zum Absatz eingesetzte Organgesellschaft eines Bäckereiunternehmens als nicht investitionszulagenbegünstige "Betriebsstätte des Handels"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 393
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.10.1999 - 3 K 1125/98
    Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens auf das leicht nachprüfbare Kriterium der Eintragung in die Handelsrolle abgestellt, um die Finanzverwaltung von der Prüfung der Kriterien der §§ 6 ff der Handwerksordnung freizustellen (vgl. BFH-Urteil vom 06.08.1998, III R 28/97, BFH/NV 1999, 266 m.w.N.).
  • BFH, 28.01.1999 - III R 77/96

    Erhöhte Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.10.1999 - 3 K 1125/98
    Aus diesem Grund rechnet auch der BFH die Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle dem Besitzunternehmen zu (vgl. Urteil vom 28.01.1999, III R 77/96, Deutsche Steuerzeitung 1999, 579).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 86/83

    Betriebsaufspaltung - Organschaft - Verbundenes Unternehmen - Bindung des

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.10.1999 - 3 K 1125/98
    Wie der BFH bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Urteile vom 03.12.1998, III R 67/95, BFH/NV 1999, 824 m.w.N. und vom 20.05.1988, III R 86/83, BStBl. II 1988, 739) werden -anders als bei der Betriebsaufspaltung- bestimmte Merkmale des einen Unternehmens dem anderen nicht zugerechnet.
  • BFH, 03.12.1998 - III R 67/95

    InvZul; Überlassung einer Energieversorgungsanlage

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.10.1999 - 3 K 1125/98
    Wie der BFH bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Urteile vom 03.12.1998, III R 67/95, BFH/NV 1999, 824 m.w.N. und vom 20.05.1988, III R 86/83, BStBl. II 1988, 739) werden -anders als bei der Betriebsaufspaltung- bestimmte Merkmale des einen Unternehmens dem anderen nicht zugerechnet.
  • BFH, 24.02.1999 - III B 194/96

    Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993; grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.10.1999 - 3 K 1125/98
    Sie eignen sich aber in besonderem Maße zur Abgrenzung der Wirtschaftszweige, weil sich in ihnen die Verkehrsauffassung wiederspiegelt, denn an ihrer Erstellung haben Vertreter von Wirtschaftsverbänden mitgewirkt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24.02.1999, III B 194/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 1123 m.w.N.; Blümich/Selder, Kommentar zu EStG , KStG , GewStG und Nebengesetzen, § 3 InvZulG Rdnr. 21).
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